Donnerstag, 24. Dezember 2009

Dichtigkeitsnachweis der Grundleitungen

In den Zeitungen liest man in letzter Zeit immer wieder etwas über die Verpflichtung des Bauherrn, einen Nachweis über die Dichtigkeit seiner Grundleitungen zu führen.

Auch hier wird man aus den diversen Veröffentlichungen nicht schlau, was nun wirklich gilt.

Weiß jemand definitiv, wie und in welcher Form dieser Nachweis wann zu führen ist? Ich habe zumindest mit dem Bauantrag kein entsprechendes Formular von der Stadt Eschweiler erhalten.

Für den einen oder anderen Hinweis wären sicherlich viele (potenzielle) Bauherren sehr dankbar.

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